Grundsätzlich ist es erlaubt sämtliche Gegenstände, nach Absprache mit dem Vermieter, einzulagern. Nicht einzulagern sind verderbliche, illegale, illegal erworbene oder gefährliche Gegenstände, Stoffe, Gase, Flüssigkeiten, insbesondere Gefahrgut. Ebenso ist es untersagt, Gegenstände, Stoffe, Gase, Flüssigkeiten, deren Lagerung in der angemieteten Räumlichkeit gesetzlich nicht zulässig ist, einzulagern. Wir empfehlen die Art der Nutzung in einem Mietvertrag festzuhalten. Unseren angemeldeten Nutzern stellen wir
Musterverträge kostenlos zu Verfügung.